europaticker:![]() | Organisierte Umweltkriminalität verursacht hohe Schäden und erzielt dabei große illegale GewinneUmweltschutz: RP setzt Erfahrungsaustausch mit Strafverfolgungsbehörden fort |
Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid betonte in ihrer Eröffnung der mit fast 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung die Wichtigkeit der Koordination schon wegen der Komplexität des Umweltrechts. Staatsanwalt Dr. Wanja Welke aus Frankfurt stellte in einem Impulsvortrag die so genannte Verbandsgeldbuße nach § 30 OWIG in der praktischen Anwendung vor. Adressaten sind juristische Personen und Personengesellschaften. Der weite Anwendungsbereich erfasst Handlungen vertretungsberechtigter Organe und auch sonstiger Leitungspersonen. Sodann stellten Herr Dr. Sebastian Georgii, Herr Dr. Schaaf und Herr Schmitz den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor und sein Leistungsspektrum vor. Der Betrieb ist Dienstleistungsunternehmen insbesondere für Behörden. Er hat eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 neben anderen Bereichen auch für die Fachmodule Wasser, Boden, Altlasten und Abfall.
Marco Heuchemer vom Regierungspräsidium Darmstadt referierte über die aktuellen rechtlichen Änderungen im Bereich der Abfallverbringung. Ein zentraler Punkt auf der Verwaltungsseite ist die Erstellung und regelmäßige Überprüfung/Aktualisierung von Kontrollplänen unter Beteiligung der Zollverwaltung, des Bundesamts für Güterverkehr, der zuständigen Polizeibehörden, des Hessischen Umweltministeriums und der Regierungs-präsidien. Erleichterungen für den Verwaltungsvollzug bringt die abfallrechtliche Beweislastumkehr bezüglich der Abfalleigenschaft bei „reparaturbedürftigen Produkten“ und bei elektro- und Elektronikaltgeräten. Auf der strafrechtlichen Seite ist insbesondere eine teilweise Verlagerung der Sanktionsregelungen vom Strafgesetzbuch in das Abfallverbringungsgesetz mit stärkerer Differenzierung sowie die Umgestaltung der Verbringungen illegaler gefährlicher Abfälle in ein unechtes Unternehmensdelikt festzuhalten. Insgesamt versprechen die Neuregelungen eine verbesserte Verfolgung illegaler Verbringungen von Abfällen.
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Abschließend gab Andreas Windolph einen Lageüberblick zur Abfallverschiebung aus der Sicht des Bundeskriminalamts. Er stellte dabei auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene dar. In zahlreichen Fällen erzielten die Tatverantwortlichen in den letzten Jahren hohe kriminelle Gewinne. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und es bestand Einigkeit, den Erfahrungsaustausch auch künftig fortzusetzen, so das Regierungspräsidium abschließend.
erschienen am: 2017-03-19 im europaticker
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