europaticker:![]() | Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgreich ergänzt - Heilung von Verfahrensfehlern im |
Dr. Oliver Frank, Fachanwalt für Verwaltungsrecht der auf das Gebiet der erneuerbaren Energien spezialisierten Lippstädter Kanzlei Engemann & Partner Rechtsanwälte mbB, der die Verfahren für den Betreiber des Windparks begleitet, hält die aktuellen Beschlüsse des OVG Münster in vielerlei Hinsicht für erhellend: „Das OVG Münster stellt in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass eine Heilung von Verfahrensfehlern im Eilverfahren möglich ist und dass eine UVP auch nach Errichtung eines Windparks ergänzt und korrigiert werden kann. Damit räumt es mit dem weit verbreiteten Vorurteil auf, die Nachholung oder Ergänzung einer UVP nach Anlagenerrichtung sei europarechtswidrig und unzulässig. Die Entscheidungen des OVG Münster haben damit weit über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung.“ Für überaus relevant hält Frank auch die Aussage des OVG Münster, eine flächendeckende Kartierung von Nahrungshabitaten geschützter Vogelarten sei für die Feststellung kumulierender Wirkungen nicht erforderlich, soweit die Bewertung solcher Wirkungen auf der Basis schon vorhandener Erkenntnisse getroffen werden könne. „Alles andere liefe letztlich auf eine Pflicht zur Durchführung von immens umfangreichen Untersuchungen hinaus, welche für die behördlicherseits anzustellende Prüfung möglicher Verstöße gegen das Artenschutzrecht keinerlei Mehrwert hätten“, so Frank.
Nachdem das OVG Münster in den Abänderungsverfahren nunmehr das letzte Wort hatte, bleibt abzuwarten, ob die Kläger ihre noch laufenden Hauptsacheverfahren weiterbetreiben oder die Klagen angesichts der klaren Entscheidungen des OVG zurückziehen.
Quelle: Oliver Frank, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
erschienen am: 2018-02-12 im europaticker