europaticker:![]() | Bundeskabinett bringt Verordnung auf den WegZentrale Internetportale für die Umweltverträglichkeitsprüfung werden nutzerfreundlicher |
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Neuregelung bringt die Digitalisierung der Umweltverwaltung voran. Das dient Transparenz und Demokratie, aber hilft auch der Umwelt. Für Bürgerinnen und Bürger machen die neuen Standards den Zugang zu umweltrelevanten Informationen einfacher und übersichtlicher. Und eine moderne transparente Beteiligungs- und Planungskultur, die gute Argumente aus unterschiedlichen Perspektiven sammelt, führt letztlich zu besseren Projekten und effektiverem Umweltschutz.“
Bei Bund und Ländern gibt es zentrale Internetportale, mit denen die Öffentlichkeit über umweltrelevante Vorhaben – z.B. Schienen- oder Straßenbauvorhaben – informiert wird. Ziel der Portale ist es insbesondere, die Zulassungsverfahren transparenter zu gestalten und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zu erleichtern. Mit der heute auf den Weg gebrachten „Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV)“ sowie ergänzenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Behörden des Bundes werden die zentralen Internetportale einheitlich und nutzerfreundlich ausgestaltet: Zur besseren Orientierung werden die einzelnen Vorhaben auf einer interaktiven Kartenansicht markiert und stehen Such- und Filterfunktionen bereit.
Den Verordnungsentwurf und die ergänzenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften finden Sie unter:
Zentrales Internetportal des Bundes:
Internetportale der Länder:
erschienen am: 2020-07-29 im europaticker