europaticker:![]() | Der Deich bietet Lebensraum für 79 Wildbienen-Arten, von denen etliche auf der |
Der BUND fordert schon seit langem, den Deich ins Hinterland zu verlegen und - entsprechend der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes - das frühere Überschwemmungsgebiet als Rückhaltefläche in Hochwasserzeiten zu reaktivieren. „Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie viele Jahre im Verzug", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Die einmalige Chance zur Schaffung von großflächigen Auenflächen in Düsseldorf-Himmelgeist zur ökologischen Verbesserung des Ökosystems Rhein darf nicht vertan werden.“
Die Deichrückverlegung ist Teil der offiziellen Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die eine ökologische Verbesserung des Rheins einschließlich seiner Auenbereiche vorsieht. Der BUND kritisiert, dass die Bezirksregierung Düsseldorf nicht geprüft hatte, ob ein Verzicht auf die Deichrückverlegung die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.
Ursprünglich hatte das Land NRW vorgesehen, den Deich im Himmelgeister Rheinbogen zurück zu verlegen, um zusätzlichen Überschwemmungsraum zu schaffen und so im Hochwasserfall die Scheitelhöhe der Hochwasserwelle zu senken. Im Jahr 2005 beendigte die Stadt Düsseldorf auf Empfehlung des Landesumweltministeriums allein aus wirtschaftlichen Überlegungen die Planungen zur Deich-Rückverlegung und beantragte schließlich im Jahr 2016 die Genehmigung der Sanierung auf der bestehenden Trasse. Am 25. Mai 2020 erging der Planfeststellungsbeschluss.
Dabei ließen sich mit der Deichrückverlegung gleich mehrere Ziele erreichen“, betonte Michael Süßer, Sprecher der BUND Kreisgruppe Düsseldorf. "Neben dem verbesserten Hochwasserschutz schafft die Rückverlegung ökologisch wertvolle Auenlandschaften, ein attraktives Naherholungsgebiet und erhält den alten Deich mit seinen Trockenrasen und landesweit bedeutsamen Wildbienen-Populationen."
Planfeststellungsbeschluss zur Deichsanierung „Himmelgeister Rheinbogen“ liegt aus Mit Beschluss vom 25.05.2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen der Stadt Düsseldorf im Bereich des Himmelgeister Rheinbogens planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss samt Unterlagen ist vom 15. bis 29. Juni 2020 bei der Stadt Düsseldorf, Rathaus Benrath, Benrodestraße 46, in Düsseldorf nach vorheriger Terminvereinbarung einsehbar. Diese ist in der Bezirksverwaltungsstelle telefonisch unter 0211 – 8997112 montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags sowie per Mail (bezirksverwaltungsstelle.09@duesseldorf.de) möglich. Zusätzlich sind die Unterlagen im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglich: http://url.nrw/offenlage Hintergrund Der bestehende Deich erfüllt nicht mehr die technischen Anforderungen und die erforderliche Bemessungshöhe. Nach Untersuchungsergebnissen der Stadt Düsseldorf zur Standsicherheit des bestehenden Deiches ist akuter Handlungsbedarf gegeben, da eine Standsicherheit nicht mehr sichergestellt ist. Die kurzfristige Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage und die Anpassung an das maßgebliche Bemessungshochwasser sind zur Herstellung der Sicherheit gegen Rheinhochwasser unumgänglich. Gemeinsam mit den bereits planfestgestellten Maßnahmen
sowie dem bevorstehenden Planfeststellungsbeschluss der Maßnahme
schützen die Deichsanierungen die Stadteile Itter, Himmelgeist, Wersten und Holthausen vor Rheinhochwasser. |
Hinweis: Zur Unterstützung der Forderung, die aktuellen Planungen zur Sanierung des Himmelgeister Deichs umgehend zu stoppen hat die BUND-Kreisgruppe Düsseldorf eine Petition an die Stadt Düsseldorf gestartet. www.openpetition.de/!himmelgeist
Bild: © Robert Poorten - stock.adobe.com erschienen am: 2020-07-29 im europaticker