Das Landesumweltamt Brandenburg hatte anlässlich einer Begehung des Betriebsgeländes einer Bernauer Firma eine Aufschüttung von -nach ersten Schätzungen- ca. 100 m x 50 x 6 m Größe festgestellt, die dem Anschein nach überwiegend aus zerkleinerten Kunststoffabfällen bestehen könnte, die großflächig mit Bodenmaterial abgedeckt wurden. Sowohl die Entgegennahme als auch der Einbau dieser Abfälle wären ohne Genehmigung erfolgt.
Das Landesumweltamt erstattete aufgrund dieser Erkenntnisse Strafanzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Verbindung mit dem unerlaubten Betreiben einer Anlage. Die Ermittlungen gegen die Geschäftsführer der Betreiberfirma übernahm der Sachbereich Schwere Umweltkriminalität des LKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder).
Vor diesem Hintergrund wurden am gestrigen Tag, ab 08:00 Uhr, durch das Landeskriminalamt Brandenburg zeitgleich drei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) für das Firmengelände sowie die Wohnungen der Beschuldigten vollstreckt. Zugleich erfolgte die Entnahme von Proben im Bereich der mutmaßlichen Kunststoffaufschüttung unter Einsatz eines Tieflöffelbaggers, die aufgrund des Umfanges noch andauert. Geplant ist ebenfalls der Einsatz eines Polizeihubschraubers der Brandenburger Landeseinsatzeinheit zur Dokumentation des Ausmaßes der betroffenen Fläche.
Nach Informationen des rbb-Studios Frankfurt (Oder) handelt es sich bei dem beschuldigten Unternehmen um die Recyclingfirma GEAB. Auf dem Firmengelände war es im September 2005 zum einem Großbrand gekommen. Außerdem gab es damals in der Umgebung der Deponie eine Schaben-Plage. Der Betrieb der genehmigungspflichtigen Gewerbemüllanlage am Schönfelder Weg wurde trotz jahrelanger Bürgerbeschwerden, Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall in den angrenzenden Wohnsiedlungen und der Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung des Geländes fortgesetzt. Bereits im Mai des Jahres 2005 hatte Markus Schaefer den Stadtentwicklungsausschuss von Bernau, den Umweltausschuss des Kreistages und die Verantwortlichen in Landesumweltamt und Kreisverwaltung auf die gefährliche Situation auf dem Gewerbegelände aufmerksam gemacht. Die Geschäftsleitung der GEAB erteilte ihm daraufhin Hausverbot.
Der zweite Großbrand einer Abfallbehandlungsanlage in Bernau mache überdeutlich, dass der Dumping-Wettbewerb bei der Müllentsorgung ein Ende haben muss. Hier sind verstärkte öffentliche Kontrollen gefordert. Kompromisse bei den zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen und der Einhaltung der Genehmigungsauflagen darf es nicht geben. Die Duldung solcher Praktiken wie bei der GEAB geht zu Lasten der vorbildlich arbeitenden Unternehmen, der Steuerzahler und nicht zuletzt der Gesundheit der Anwohner, so Markus Schaefer (Grüne/B90) von der Freie Fraktion in Bernau vor vier Jahren.
Der Oberstaatsanwalt von Frankfurter (Oder), Ulrich Scherding, sagte vor Pressevertretern, auf der Deponie sei wesentlich mehr Abfall gelagert worden als genehmigt. Nach ersten Erkenntnissen handele es sich um zerkleinerte Kunststoffteile. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere mögliche Folgemaßnahmen nach Auswertung der Proben, werden vom Sachbereich Schwere Umweltkriminalität des LKA Brandenburg unter Sachleitung der StA Frankfurt (Oder) durchgeführt.

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