Die Vergabepraxis der Stadt Bonn bei dem 1997 mit der Firma Remondis abgeschlossenen Vertrag über die Entsorgung von Rest- und Biomüll verstößt gegen die Vorschriften der EU. Zu diesem Urteil war am Donnerstag, 21. Januar 2010 der Europäische Gerichtshof (EuGH) gekommen, der aufgrund einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache zu entscheiden hatte.
Die Verwaltung der Stadt Bonn möchte jetzt ein Treffen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Europäischen Kommission vereinbaren, sagte Umweltdezernent Rüdiger Wagner gestern.Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hatte nach dem Urteilsspruch angekündigt: „Wir werden nun in der gebotenen Ruhe und Sorgfalt die Urteilsgründe studieren und zusammen mit den übrigen Beteiligten in Bund und Land das weitere Vorgehen beraten".
Die EU-Kommission hatte Ende 2008 Klage eingereicht, weil sie in der städtischen Vergabepraxis einen Verstoß gegen europäisches Recht sah. In dem vor 12 Jahren geschlossenen Vertrag verpflichtete sich eine Vorgängerfirma des Privatentsorgers Remondis, den von der Stadt angelieferten Biomüll aufzubereiten. Im Gegenzug entsorgt Bonn den von der Firma angelieferten Hausmüll des Rhein-Sieg-Kreises der Bonner MVA. Die Stadt verhandelt bereits seit zwei Jahren mit Remondis, um die umstrittenen Vertragsteile aufzuheben.
Die EU-Kommission bemängelte, dass die Biomüllentsorgung nicht öffentlich ausgeschrieben war, sondern die Vereinbarung darüber direkt mit Remondis unterschrieben wurde. Klaus Riebau, Inhaber von "Wachtberg Kompost", hatte eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Der EuGH unterstrich mit seiner jetzigen Entscheidung diese Auffassung. Wagner deutete gegenüber dem dem Hauptausschuss an, dass er nicht mehr sicher davon ausgeht, dass der Auslastungsvertrag tatsächlich bis zum vorgesehenen Ablaufzeitpunkt Ende 2015 Bestand haben werde.

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