Am Einsatzort stellten die Gefahrgutüberwacher fest, dass das Gefahrgut unzulässig befördert wurde. Das Behältnis mit dem radioaktiven Stoff Uranhexafluorid, der zur Herstellung von Kernbrennstoff benötigt wird, befand sich auf einem offenen Container (sog. Flat). An diesem Flat wurden extrem starke Durchrostungen an tragenden Bauteilen festgestellt, sodass ein sicherer Transport, der von Hamburg nach Gronau erfolgen sollte, nicht gewährleistet war.
Daraufhin untersagten die Polizisten vorerst die Weiterfahrt und begleiteten den Sattelzug mit der 15 Tonnen schweren gefährlichen Ladung bis zum ortsansässigen Firmensitz, um dort eine zulässige Gefahrgutbeförderung zu veranlassen. Das Behältnis mit dem radioaktiven Material muss in einen intakten Container umgeladen werden, ehe die Fahrt fortgesetzt werden darf. Der marode Container war mit dem Schiff aus den USA gekommen und im Hamburger Hafen auf den Sattelzug verladen worden. Die Verantwortlichen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
(Pressestelle Polizei Bremen)
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