europaticker: Brüderle und Röttgen: Hohe Sicherheitsstandards für CO2-Speicher
BUND: Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen legitimiert werden

Gesetzentwurf zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt

Bundeswirtschaftsminister Brüderle und Bundesumweltminister Röttgen haben heute in Berlin die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Vattenfall will in Jänschwalde (Spree-Neiße) zwischen 2012 und 2015 ein Demonstrationskraftwerk bauen. Außerdem will der Konzern prüfen, ob Kohlendioxid bei Beeskow (Oder-Spree) und Neutrebbin (Märkisch-Oderland) gelagert werden könnte. In der Region ist das Vorhaben umstritten. Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Die CO2-Abscheidung ist und bleibt eine Feigenblatt-Technologie der Konzerne, um die klimaschädliche aber bislang lukrative Kohleverstromung weiter zu legitimieren. Für eine zukunftsfähige Energiepolitik ist CCS überflüssig und das muss die Regierung auch in ihrem Energiegesamtkonzept berücksichtigen.“

Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien, lassen Norbert Röttgen und Rainer Brüderle erklären. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert. Damit trägt die Bundesregierung den noch offenen Fragen der neuen Technologien und den vielfältigen Sorgen in der Bevölkerung Rechnung.

Röttgen: "Mit diesem Gesetzentwurf wird ein rechtlicher Rahmen für die Erprobung der CCS-Technologie geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Klimaschutz am Industriestandort Deutschland. Wir gehen dabei schrittweise vor und nehmen die Sorgen der Bevölkerung äußerst ernst."

Brüderle: "Klimaschutz ist ein globales Anliegen. Steigende Weltbevölkerung und steigender Energieverbrauch werden dazu führen, dass Entwicklungs- und Schwellenländer auf absehbare Zeit nicht auf fossile Energieträger verzichten. Die CCS-Technologie ist deshalb notwendig, denn in den nächsten Jahrzehnten müssen mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft entsorgt werden. Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen."

Die Erprobung von CCS eröffnet eine wichtige Perspektive für den Klimaschutz, denn noch auf Jahrzehnte werden weltweit Kohlekraftwerke die wichtigste Grundlage der Stromerzeugung bilden. CCS bietet aber auch eine Perspektive für eine CO2-arme Industrieproduktion, denn Stahlwerke und Chemieanlagen werden nicht ganz ohne die Emission von CO2 auskommen.

Der Gesetzentwurf regelt auf Grundlage höchster Umweltstandards die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers, den Schutz von Betroffenen und die langfristige Nachsorge. Die Technologie kann so umfassend getestet werden; zugleich werden Risiken oder Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen.

Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine anspruchsvolle Überarbeitung erfahren. Konkrete Neuerungen umfassen unter anderem:

  • Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 beträgt.
  • Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
  • Höchster Vorsorgestandard: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
  • Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an.
  • Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
  • Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
  • Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Der Gesetzentwurf wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.

Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, hat die Ankündigung der Bundesregierung, den Gesetzentwurf für die Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid in die Ressortabstimmung zu geben, als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet. Fischer wörtlich: "Es ist gut, dass die Bundesregierung damit begonnen hat, die EU-Richtlinie endlich in nationales Recht umzusetzen. Das CCS-Gesetz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung der Klimaschutzziele in ganz Deutschland. Bei allen Bedenken muss eines immer klar sein: Die neue Technologie ist nicht nur für die Energiewirtschaft, sondern auch für andere energieintensive Industrien eine wichtige Klimaschutz-Option. Das Gesetz wird die rechtlichen Grundlagen liefern, um die praktische Erprobung der CCS-Technologien weiter voranzubringen. Wir dürfen Deutschlands Technologieführerschaft auf diesem Gebiet nicht aufs Spiel setzen, sondern müssen sie weiter ausbauen. Das ist zum Nutzen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Ich hoffe, dass das Gesetz nun auch zügig verabschiedet wird."

Beeskow klagt gegen CO2-Erkundung

Vattenfall will in Jänschwalde (Spree-Neiße) zwischen 2012 und 2015 ein Demonstrationskraftwerk bauen. Außerdem will der Konzern prüfen, ob Kohlendioxid bei Beeskow (Oder-Spree) und Neutrebbin (Märkisch-Oderland) gelagert werden könnte. In der Region ist das Vorhaben umstritten. Kritiker bemängeln, das Abtrennen und unterirdische Speichern von Kohlendioxid im großen Maßstab berge zu viele Risiken. Die Stadt Beeskow wehrt sich derzeit auch juristisch gegen die Erkundung von unterirdischen Kohlendioxid-Speichern in der Region. Es sei Widerspruch gegen die Erkundungsgenehmigung eingelegt worden, teilten Ende Juni Bürgermeister Frank Steffen (SPD) und Jurist Hartmut Gaßner mit.

BUND: Entwurf des CCS-Gesetzes ist ein Schnellschuss. Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen legitimiert werden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete den heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) als Schnellschuss. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen drängten auf die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, um den Energiekonzernen EU-Fördergelder zu sichern. Dabei nähmen sie unkalkulierbare Risiken durch die unerprobte Technologie in Kauf. Die CCS-Technologie könne absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie mache Kraftwerke sogar deutlich ineffizienter, erhöhe den Ressourcenverbrauch und blockiere die Energiewende. Insbesondere die Langzeitsicherheit der unterirdischen CO2-Lagerstätten sei zweifelhaft. Daher finde CCS auch keine Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Umweltverband forderte die Koalitionsfraktionen auf, das Gesetz endgültig zu stoppen.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Die CO2-Abscheidung ist und bleibt eine Feigenblatt-Technologie der Konzerne, um die klimaschädliche aber bislang lukrative Kohleverstromung weiter zu legitimieren. Für eine zukunftsfähige Energiepolitik ist CCS überflüssig und das muss die Regierung auch in ihrem Energiegesamtkonzept berücksichtigen.“

Das CCS-Gesetz sollte nach Angaben der Minister eigentlich nur Demonstrationsvorhaben ermöglichen. Durch zu schwache Vorgaben werde es jedoch zum Einfallstor, um die Technologie schon bald im großen Maßstab umzusetzen, sagte Werner Neumann, der energiepolitische Sprecher des BUND. Im Gesetzentwurf seien Speichermengen zulässig, die schon jetzt CO2-Endlager von bis zu mehreren hundert Quadratkilometern Ausmaß ermöglichten. Die vorgesehene Überprüfung des Gesetzes im Jahr 2017 sei Makulatur, da bis dahin keine belastbaren Erkenntnisse zum längerfristigen Verhalten von CO2 im Untergrund vorliegen könnten.

Neumann: „Leckagen, Risiken wie die Kontamination von Grundwasser oder das Auslösen von Erdbeben müssen sicher ausgeschlossen werden, bevor CCS zur Anwendung kommen könnte.“ Angesichts solcher Gefahren seien auch die vorgesehenen Haftungsregelungen für die Konzerne nicht zufriedenstellend.

Im ersten Anlauf scheiterte das CCS-Gesetz im letzten Jahr an massiven Protesten von Umweltverbänden und der Bevölkerung. Dass die Technologie durch die jetzt vorgesehenen finanziellen Angebote an Bundesländer und Kommunen künftig mehr Akzeptanz finde, sei nicht zu erwarten. „Angesichts der Risiken, die die betroffenen Regionen dauerhaft tragen müssten, wird sich die Bevölkerung kaum als Versuchskaninchen für die Energiekonzerne hergeben“, sagte Weiger.

Vorwurf: Vattenfall will sich Lagerungsrechte sichern

Mit der Erlaubnis wolle sich Vattenfall ein rund 556 Quadratkilometer großes Gebiet um Beeskow sichern, hieß es seitens der Stadt, um später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten. Die Stadt Beeskow sehe darin eine "unzulässige Umgehung des geltenden Rechts".

Das Speicherrecht stehe den Grundstückseigentümern zu und dürfe - anders als beim Recht zur Aufsuchung von Sole - nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. "Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer", betonten Steffen und Gaßner.

CCS-Gesetz: Regierung legitimiert Experiment unter bewohnten Gebieten

"Das neue CCS-Gesetz trägt eindeutig die Handschrift der Energiekonzerne!" kritisiert Mike Kess, von der Bürgerinitiative „CO2-Endlager stoppen“ aus dem märkischen Beeskow, den heute vorgestellten Entwurf für ein neues CCS-Gesetz durch Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Die Speicherkapazität von höchstens 3 Millionen Tonnen je Speicher entspreche genau dem, was Vattenfall unter besiedeltem Gebiet verpressen möchte. Daher könne man mit Fug und Recht von einer klassischen „Lex Brandenburg“ reden, die initiiert wird um den schwedischen Energiekonzern Vattenfall einem Dienst zu erweisen.


Getreu dem Motto „Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren“, werde Vattenfall die CO2-Endlager nach nur 30 Jahren dem Brandenburger Steuerzahler überlassen. „Das Gesetzesvorhaben ist eine Kampfansage der schwarz-gelben Koalition an die Bevölkerung Ostbrandenburgs“, heißt es bei den Bürgern in den von CO2-Endlagern bedrohten Regionen: „Wir werden uns nicht zum CO2-Klo Deutschlands degradieren lassen“. Die Bürger kündigen weiteren Widerstand an. „Wenn Vattenfall kommt, werden wir unser Land nicht kampflos übergeben“. sagt Kess.

Umweltminister Röttgen betonte zwar, die neue Regelung sei nur ein Erprobungsgesetz und hohe Sicherheit solle gewährleitest werden. „Doch wenn das eingelagerte CO2 sich nicht verhält, wie von den Ministern gewünscht, ist selbst die als Erprobung deklarierte Endlagerung als gefährlich anzusehen“, sagt Kess. Die Erforschung der CCS-Technologie passiere ja nicht unter unbewohntem Land mit harmlosen Gasgemischen, sondern es soll CO2, mit seiner tödlichen Wirkung in hohen Konzentrationen unter unseren Städten, Dörfern und Gemeinden verpresst werden.“Damit legitimiert die Politik das größte jemals in Deutschland geplante Experiment mit Gefahr für Mensch, Umwelt und Wasserversorgung auf deutschem Boden“, so Kess.

Die angebotenen „Ausgleichszahlungen“ lehnen die engagierten Bürger ab. „Wir sind nicht käuflich, wie manch andere“. Die Zukunft unseres Landes und unserer Kinder lässt sich nicht „auf dem politischen Basar verramschen“, erklärt der Vorstand der Bürgerinitiative.

Durch die umstrittene CCS-Technologie (Carbon-Capture and Storage) soll Kohlendioxid (CO2), inklusive max. fünf Prozent zusätzlicher Giftstoffe wie Arsen, Blei, Quecksilber etc. aus Lausitzer Kohlekraftwerken von Vattenfall abgeschieden und anschließend unterirdisch eingelagert werden. Gegen diese Endlagerung des Gasgemisches regt sich massiver Widerstand seitens Bevölkerung in Ostbrandenburg.
Quelle/Autor: Europaticker 
erschienen am: 2010-07-14

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